Ökumenische Fortbildung Asylrecht Online-Seminar Thema: "Identitätsklärung"

Rechtliche Grundlagen und Fallkostellationen in der Beratungspraxis

Kürzel 15-OS-26-33-15
Termin(e)

Dienstag, 10. November 2026

 

Beginn: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Dozent*in Harald Schandl

Kurzbeschreibung

Die Identitätsklärung ist in vielen aufenthaltsrechtlichen Verfahren von zentraler Bedeutung. Bereits bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, insbesondere nach §§ 16g, 25a und 25b Aufenthaltsgesetz, ebenso wie bei der Niederlassungserlaubnis und der Einbürgerung, stellt sie eine wesentliche Voraussetzung dar. Auch für Personen mit einem Aufenthalt nach § 104c Aufenthaltsgesetz ist die Klärung der Identität innerhalb der 18-monatigen Gültigkeitsdauer erforderlich, um einen Rückfall in die Duldung zu vermeiden. Darüber hinaus unterstreichen die §§ 60b, 60c und 60d Aufenthaltsgesetz die Bedeutung der Identitätsklärung.

 

Die Kurzschulung mit Rechtsanwalt Schandl aus Freiburg gibt einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorgaben und bietet Raum zur Besprechung spezieller Fallkonstellationen sowie eingereichter Fragestellungen.

 

Fragen bzw. spezielle Fallkonstellationen, die bis zum 03.11.26 bei RA Schandl mail@ra-schandl.eu eingegangen sind, können in der Fortbildung besprochen werden.

Ziele/Kompetenzen

Am Ende der Fortbildung …

 

… können Sie die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen der Identitätsklärung im Aufenthaltsrecht benennen.

… erwerben Sie die Fähigkeit, Anforderungen der Identitätsklärung verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzuordnen.

… können Sie die rechtliche Bedeutung der Identitätsklärung anhand ausgewählter Regelungen des Aufenthaltsgesetzes erläutern.

… können Sie rechtliche Vorgaben zur Identitätsklärung auf Fallkonstellationen anwenden.

… entwickeln Sie begründete Handlungsansätze für Fragestellungen zur Identitätsklärung in der Beratungspraxis und reflektieren deren rechtliche Folgen.

Inhalte

· Relevante gesetzliche Grundlagen zur Identitätsklärung im Aufenthaltsrecht

· Anforderungen der Identitätsklärung bei Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung

· Bedeutung von § 104c Aufenthaltsgesetz für die Identitätsklärung

· Relevanz der §§ 60b, 60c und 60d Aufenthaltsgesetz

· Spezielle Fallkonstellationen aus der Praxis besprechen

· Eingereichte Fragen bearbeiten und rechtlich einordnen

Methoden

· Fachlicher Input

· Praxisbezogene Fallbesprechungen

· Bearbeitung eingereichter Fragestellungen

· Austausch und Diskussion

· Fragerunde mit dem Referenten

 

Technische Voraussetzungen:

Eine stabile Internetverbindung und ein Notebook / PC / Tablet mit Kamera und Mikrofon / Headset (falls vorhanden). Alternativ kann die Audioverbindung auch über das Telefon hergestellt werden.

Zielgruppe

Mitarbeitenden der Migrations- und Flüchtlingsberatung im Bereich
des Diakonischen Werkes Baden und des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg

Seminargebühren

50,00 €
für Mitgliedseinrichtungen

55,00 €
für Nichtmitgliedseinrichtungen

Ansprechperson

Sie haben Fragen zur Veranstaltung? Wenden Sie sich bitte an:

Inhaltliche Fragen:

Lena Burkhartd

Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e. V.

Referentin Migration und Vielfalt

Tel.: 0761 8974 - 140
E-Mail: burkhardt@caritas-dicv-fr.de

 

Organisatorische Fragen:

Madita Zier

Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e. V.

Tel.: 0761 8974-138

E-Mail: zier@caritas-dicv-fr.de

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10.11.2026

Ökumenische Fortbildung Asylrecht Online-Seminar Thema: "Identitätsklärung"

Rechtliche Grundlagen und Fallkostellationen in der Beratungspraxis