Was tun bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII

Der Schutzauftrag und das richtige Handeln

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Kürzel 3-FB-27-24
Termin(e)

17.06.2027 (09:00 - 16:30 Uhr)

Ort Bildungshaus St. Bernhard
An der Ludwigsfeste 50
76437 Rastatt
Dozent*in Daniela Faller

Kurzbeschreibung

Im Rahmen des gesetzlichen Schutzauftrages bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung müssen pädagogische Fachkräfte handeln. Verdachtsmomente müssen sensibel und strukturiert geprüft werden, um das Wohl des Kindes sicherzustellen. Dabei ist es entscheidend, frühzeitig Anhaltspunkte einer Gefährdung wahrzunehmen und diese zuverlässig einzuschätzen.

 

In dieser Fortbildung beschäftigen Sie sich mit den gesetzlichen Grundlagen des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und dem Bundeskinderschutzgesetzes. Sie lernen, wie Sie im Verdachtsfall richtig handeln, welche Verfahrensabläufe notwendig sind und welche Dokumentationen erforderlich sind. Zudem geht es um die Zusammenarbeit mit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ sowie die Kooperation mit dem Jugendamt.

 

Da alle Kindertageseinrichtungen über institutionelle Schutzkonzepte verfügen, betrachten Sie Ihre individuellen Handlungspläne, um diese zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Daher ist es notwendig, dass Sie Ihren Ablaufplan nach § 8a SGB VIII zur Fortbildung mitbringen.

Ziele/Kompetenzen

Am Ende der Fortbildung

  • kennen Sie die rechtlichen Grundlagen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.

  • können Sie die KiWo-Skala als Dokumentationsgrundlage einsetzen.

  • haben Sie Sicherheit im Umgang mit betroffenen Kindern gewonnen.

  • haben Sie den Verfahrensablauf im eigenen Schutzkonzept reflektiert und ggf. angepasst.

  • haben Sie sich in der Gesprächsführung mit Familien geübt.

Inhalte

  • Gesetzliche Grundlagen des § 8a SGB VIII und des Bundeskinderschutzgesetzes kennenlernen

  • Verfahrensabläufe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nachvollziehen und dokumentieren

  • Instrumente zur Einschätzung von Gefährdungslagen anwenden

  • Mit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ zusammenarbeiten

  • Mit weiteren Fachkräften und Institutionen kooperieren

  • Gespräche mit betroffenen Familien sensibel und klar führen

  • Das institutionelle Schutzkonzept reflektieren und weiterentwickeln

Methoden

  • Kurzvorträge

  • Kleingruppenarbeit

  • Diskussionsrunden im Plenum

  • Fallarbeit

  • Reflexion der eigenen Praxis

Seminargebühren

200,00
€ für Mitgliedseinrichtungen

220,00
€ für Nichtmitgliedseinrichtungen

Zzgl. Verpflegungspauschale: 45,00 €

Ansprechperson

Sie haben Fragen zur Veranstaltung? Wenden Sie sich bitte an:

Foto von Christina KunzTel.: 07243 5465-15E-Mail: kunz@caritas-dicv-fr.de

Christina Kunz
Tel.: 07243 5465-15
E-Mail: kunz@caritas-dicv-fr.de

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17.06.2027

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